Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Anbieter digitaler Dienste zur Umsetzung verbindlicher Anforderungen an die Barrierefreiheit. Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und ihre IT-Partner stehen damit unter Zugzwang, neue wie bestehende Webangebote auf digitale Zugänglichkeit hin zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Wie sich dieser Anspruch praxisnah umsetzen lässt, zeigt ein gemeinsames Projekt von adesso und dem Kreisjugendring (KJR) Neumarkt: eine barrierefreie Website, entwickelt mit und für junge Menschen, die demokratische Bildung zugänglich macht – digital, inklusiv und methodisch fundiert.
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