EU-Reparaturrichtlinie ist in Kraft
Seit 30. Juli ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft.
Seit 30. Juli ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren in Kraft.
Das Europäische Parlament hat mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur angenommen.
Das EU-Parlament hat am Dienstag mit 590 Ja-Stimmen,
Der europäische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat mit 38 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen dem Vorschlag für ein “Recht auf Reparatur” zugestimmt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Reparaturen während und nach der gesetzlichen Garantiezeit eines Produkts zu fördern und eine neue Reparaturkultur zu schaffen.
Verkäufer sollen mit dem nun angenommenen Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, ist faktisch unmöglich oder für den Verbraucher unbequem, lautet der Vorschlag. Die Abgeordneten sprachen sich auch für Anreize für die Verbraucher aus, innerhalb der Gewährleistungsfrist die Reparatur dem Ersatz vorzuziehen, etwa durch die Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr für reparierte Produkte. Die Abgeordneten wollen auch, dass die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.
Die Hersteller sollen dem Vorschlag zufolge auch verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Produkten zu reparieren (etwa Haushaltswaschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fahrräder), auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Um dies zu fördern, fordern die Abgeordneten, dass die Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und die Hersteller den Verbrauchern Ersatzgeräte als Leihgabe anbieten können. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten, so die Abgeordneten.
Auch sollen unabhängige Reparateure, Instandsetzer und Endverbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts zu einem angemessenen Preis Zugang zu allen Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen bekommen. Nach Ansicht der Abgeordneten kurble dies den Wettbewerb an, senke die Reparaturkosten und biete Verbrauchern mehr Auswahl.
Über den Mandatsentwurf werden die Abgeordneten nun auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November abstimmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen, heißt es vom Ausschuss.
Nach Angaben der Kommission verursacht die vorzeitige Entsorgung funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, verbraucht 30 Millionen Tonnen Ressourcen und führt zu 35 Millionen Tonnen Abfall. Gleichzeitig entgehen den Verbrauchern, die sich für einen Ersatz anstelle einer Reparatur entscheiden, jährlich etwa 12 Milliarden Euro.
Der Beitrag EU-Ausschuss will Recht auf Reparatur erschien zuerst auf Linux-Magazin.